Job Fahrrad Nachteile – Ein Gesamtblick auf das Modell eines Dienstrads

In zahlreichen Betrieben hat sich mittlerweile das Modell der Dienstradüberlassung etabliert. Statt eines früher verbreiteten Dienstwagens stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nun zunehmend ein Fahrrad, auch Dienstfahrrad oder Dienstrad oder Job Fahrrad genannt, zur Verfügung.

Bei vielen Arbeitnehmern besteht jedoch bezüglich der Abwicklung sowie der Vor- und Nachteile dieser Regelung noch eine gewisse Unsicherheit. Wer bisher schon einen Dienstwagen genutzt hat, dem sind Begriffe wie „Entgeltumwandlung“ oder „geldwerter Vorteil“ nicht völlig fremd.

Häufig wird sich der Arbeitnehmer aber die Frage stellen, ob die Überlassung eines Deinstrades letztlich für ihn überhaupt sinnvoll ist. Zu einem ist zu beurteilen, ob ein Fahrrad das geeignete Fortbewegungsmittel ist. Zum anderen ist zu klären, ob das Modell „Dienstrad“ mit finanziellen oder auch anderen Vorteilen verbunden ist und ob nicht vielleicht doch die Nachteile überwiegen.

Für wen eignet sich ein Dienstbike?

Beginnen wir mit der Grundsatzfrage nach dem Bedarf bzw. der Eignung. Für wen eignet sich also ein solches Modell (z.B. statt einer Gehaltserhöhung)?

Pauschal lässt sich erst einmal festhalten – ein Dienstfahrrad lohnt sich für Jeden.

Es gibt natürlich nochmal Spezialfälle, bei denen es sich besonders lohnt, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Diese haben wir im Folgenden erläutert.

 

Mann mit Hemd fährt Fahrrad bei Sonnenschein

Die Steuer und ihre Tücken

Die Steuer ist und bleibt ein äußerst komplexes Thema und viele verfallen in eine Art Schockstarre, wenn sie Wörter wie „Steuererklärung“ hören. Auch hier gibt es den einen oder anderen Punkt, der im Zusammenhang mit einem Dienstrad beachtet werden sollte. Zudem gilt es abzuklären, welche Fallstricke sich unter Umständen auftun können.

Da das Thema Versteuerung Dienstrad sehr kompliziert ist, haben wir einen separaten Beitrag dazu erstellt – https://dienstfahrrad.com/versteuerung-dienstfahrrad/

Wie läuft so eine Dienstradüberlassung eigentlich ab? Der Idealfall aus Sicht des Arbeitnehmers sieht mit Sicherheit so aus: Der Arbeitgeber least ein Fahrrad, beteiligt sich vielleicht sogar an Leasingraten und überlässt dem Arbeitnehmer das Dienstrad zur freien Verfügung. Der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil muss vom Arbeitnehmer mit monatlich 1 % des Neupreises versteuert werden (auch als 1% Regelung bekannt). Zusätzlich müssen auf diesen Betrag Sozialabgaben geleistet werden.

Der Regelfall wird jedoch das Leasingmodell mit Gehaltsumwandlung sein. Auch hier least der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer ein Job Fahrrad. Allerdings zahlt er nicht die volle Leasingrate. Er benutzt vielmehr in Form einer Barlohnumwandlung ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers für die zu zahlende Leasingrate. Diese Vorgehensweise wird in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.

Jetzt kommt vielleicht die Frage auf, worin der finanzielle Vorteil liegt, wenn man die Leasingrate weitestgehend selbst zahlen muss? Die Frage ist schnell beantwortet.

Da sich durch die Minderung des Gehalts um die Leasingrate die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und die Sozialabgaben verringert, sind weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

 

Dem steht zwar die Erhöhung des Gehalts um den geldwerten Vorteil i.H.v 1% des Brutto-Listenpreises gegenüber. Per Saldo rechnet sich das Ganze aber. In Abhängigkeit von der eigenen Steuerbelastung trägt der Arbeitnehmer von der Leasingrate nur etwa 50 %.

Zusätzlich können auch noch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € pro Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch ergibt sich in den meisten Fällen noch ein weiterer Steuervorteil.

Wer sich auf das Modell der Gehaltsumwandlung einlässt, muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass geringere Sozialabgaben auch zu einer geringeren Rente im Alter führen. Dieser Nachteil dürfte aber durch die vielen anderen Vorteile in den Hintergrund rücken.

Wer sich noch umfangreicher zum Thema Gehaltsumwandlung informieren will, findet ausführliche Informationen auf den Anbieterseiten des Leasings wie beispielsweise:

 
 

Wann lohnt sich das Leasing eines Dienstrades nicht? 

  • Du überlegst ein eigenes Unternehmen zu gründen und dich selbstständig zu machen
  • Du bist in der Familienplanung und planst in nächster Zeit in Elternzeit zu gehen
  • Du weißt bereits, dass du in nächster Zeit aus gesundheitlichen Gründen länger ausfällst
  • Du willst den Arbeitgeber wechseln
Anzeige Lease A Bike
Anzeige

Vor- und Nachteile von Dienstfahrrädern im Überblick

Auch wenn das noch relative junge Modell des Dienstfahrrads den einen oder anderen Nachteil mit sich bringt, überwiegen die Vorteile doch bei weitem.

Vorteile

 
  • Umweltfreundlich
  • Fördert die Gesundheit
  • Spritkosten- & Unterhaltskostenersparnis 
  • Steuerersparnis
  • Werbungskosten können abgesetzt werden (30 Cent pro Kilometer)
  • Zeiteinsparung im Berufsverkehr
  • Kein Stress durch viel Verkehr
  • Keine lästige Parkplatzsuche vor Arbeitsbeginn
  • Dienstfahrrad kann auch Privat genutzt werden
  • viele Fahrräder zur Auswahl
  • Nach der Leasinglaufzeit kann das Rad günstiger erworben werden (als zum Neupreis)
  • Finanzielle Vorteile zum Dienstwagen (Versteuerung des Arbeitswegs als geldwerter Vorteil entfällt hier)

Nachteile

 
  • Neue Restwertregelung mit 40% (seit November 2017) – Hier bitte die Regelung mit Arbeitgeber/ Leasinganbieter beachten (Nachteile können aufgefangen werden)
  • Nicht so bequem
  • Nicht so prestigeträchtig wie ein Auto
  • geringe Schmälerung der Rente (nicht bei Gehaltsextra-Regelung) 
  • Schwierigkeiten bei tarifgebundenen Unternehmen
  • Nicht alle Arbeitnehmer/Mitarbeiter können ein Dienstfahrrad beziehen
  • Relativ großer Organisationsaufwand für den Arbeitgeber (Versteuerung, Administration

Häufige Fragen & Antworten

 

Was geschieht am Ende der Laufzeit?

Bei vielen Anbietern ist eine Kaufoption vorgesehen. Danach kann der Arbeitnehmer nach Beendigung der Vertragslaufzeit das Fahrrad zu einem überaus günstigen Restwert i.H.v. ca. 10 % des Listenpreises erwerben. Meist sind die Fahrräder dann noch immer die Hälfte Wert. Die Finanzämter gehen von einem Restwert von ca. 40 % aus. Das bedeutet, dass die Differenz zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Welche Nachteile hat Fahrrad Leasing?

Die Restwertregelung von 40% (November 2017)  besagt, dass Finanzämter von einem Restwert von 40% ausgehen. Die Differenz muss zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Was spricht gegen ein Job Fahrrad?

 

Wer sein Job Fahrrad auch privat nutzt, wovon das Finanzamt ausgeht, muss dieses steuerlich absetzen. Das Finanzamt sieht das Job Fahrrad als einen geldwerten Vorteil. 1% des Listenpreises des E-Bikes gelten hier als Grundlage zur Berechnung. Mehr Infos zur Privatnutzung findest du auch hier.

 
9 Kommentare
  • Guido Engels
    Gepostet um 18:45h, 04 Juli Antworten

    Hallo
    Wie wäre der Fall den wenn der Arbeitgeber das Fahrrad kauft als Betriebsfahrrad sozusagen und es dem Arbeitnehmer dauerhaft leiht? Wie sieht das mit dem Job Rad bei geringfügig (450€ Job) Beschäftigten aus geht das?

    • Rebecca und Colin
      Gepostet um 11:50h, 30 Juli Antworten

      Hallo Guido,
      wenn der Arbeitgeber das Fahrrad kauft, ist es kein Dienstradleasing mehr. Geringfügig Beschäftigte profitieren nicht von der Steuerersparnis, dennoch ist Leasing möglich, wenn der Arbeitgeber dies für diese Mitarbeitergruppe freigibt.

      Viele Grüße!

  • Peter
    Gepostet um 23:22h, 03 August Antworten

    Die Berechnung hinkt ganz schön. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € pro Entfernungskilometer kann jeder in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben ohne ein Joprad zu haben. Der einzige der hier verdient ist der Anbieter, man kann nur abraten davon.

    • Rebecca und Colin
      Gepostet um 12:45h, 05 August Antworten

      Hallo Peter, vielen Dank für dein Feedback.

      Viele Grüße!

  • Tobias Franke
    Gepostet um 19:10h, 18 September Antworten

    Muss ich eigentlich immer und bei jedem Wetter mit dem Fahrrad dann zur Arbeit fahren oder kann ich auch meinen privaten PKW nutzen?

    • Rebecca und Colin
      Gepostet um 14:08h, 29 September Antworten

      Hallo Tobias,
      selbstverständlich kannst du dein privaten PKW weiterhin nutzen, um beispielsweise bei schlechtem Wetter zur Arbeit zu fahren.

      Viele Grüße!

  • Roxana Lau
    Gepostet um 08:36h, 12 März Antworten

    Hallo,

    was wäre günstiger? Das Job-Bike-Leasing über den Arbeitgeber (ich zahle die volle Leasingsumme als festangestellter Arbeitnehmer, also 36 Monate lang 50 €) oder der Kauf über mein eigenes nebenberufliches Gewerbe? Das Rad (E-Bike) würde ca. 3000 € kosten.

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Roxy

  • Tino Hirthe
    Gepostet um 13:02h, 15 Februar Antworten

    Man kann Jobrad erst nutzen wenn mann eine weile angestellt ist, trotz festvertrag…

  • Susanne Wind
    Gepostet um 16:45h, 23 März Antworten

    Hallo, wenn ich ein Fahrrad über Job-Radleasing lease, kann ich dann die Fahrten mit dem Auto zur Arbeitsstätte weiterhin steuerlich geltend machen? Mein Hauptverkehrsmittel zur Arbeit wäre weiterhin das Auto!

    LG Suse

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner