Fahrrad mit blauen Reifen und einem Korb steht an einer Hauswand

FAQ – Häufige Fragen zum Fahrrad Leasing

Hier findet ihr eine Übersicht über die häufigsten Fragen zum Thema Fahrrad Leasing. Ihr findet allgemeine Fragen zum Fahrrad Leasing, zum Vertrag, Fragen zum rechtlichen und zur Versteuerung, zur Versicherung sowie passende Fragen für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber.

1. Stimmt der Arbeitgeber der Dienstradüberlassung zu, wird er diese in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag schriftlich regeln.
2. Der Arbeitgeber least bei einem Fachhändler ein Dienstrad.
3. Dieses Fahrrad stellt er dem Arbeitnehmer dann zur betrieblichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
► Im Beitrag Dienstrad leasen findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Mit einem Dienstfahrrad förderst du nicht nur den Umweltschutz, sondern tust gleichzeitig etwas Gutes für deine Gesundheit. Zudem lässt du den lästigen Berufsverkehr hinter dir und fährst entspannt zur Arbeit und musst keinen Parkplatz suchen. Zusätzlich kannst du dein Dienstfahrrad in der Freizeit nutzen. ► Im Beitrag Firmenfahrrad findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Bei der Gehaltsumwandlung kann der Arbeitnehmer einen Teil seines monatlichen Entgeldes in einen Sachbezug umwandeln. Der Arbeitgeber behält einen Teil des Lohns als Leasingrate ein. Dadurch entsteht ein steuerlicher Vorteil.

Durch die Gehaltsumwandlung kann ein Anteil der Lohn- und Sozialversicherungsabgaben eingespart werden.

Das Privatleasing unterscheidet sich vom gewerblichen Leasing darin, dass der Leasingnehmer eine natürliche Person ist. Auch private Leasingnehmer müssen die grundlegenden Voraussetzungen zum Abschluss eines Leasingvertrages erfüllen.

Eine Bonitätsprüfung wird vor dem Abschluss eines Leasingvertrages durchgeführt. Oftmals ist diese als SCHUFA bekannt. Sie zeigt die Kreditwürdigkeit und somit die Möglichkeit, Zahlungsverpflichtungen zum geforderten Zeitpunkt nachzukommen.

Beim Bruttolistenpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Der Bruttolistenpreis wird für die Versteuerung des Dienstfahrrads herangezogen.

Der Leasinggeber ist normalerweise der Eigentümer und der Leasingnehmer ist der Besitzer. Hierbei handelt es sich um den größten Unterschied zur Finanzierung.

Für das Dienstfahrradmodell kommen erstmal alle Fahrräder in Frage. Bei S-Pedelecs gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben, weshalb diese oft ausgeschlossen sind.

Ja, auch Fahrradzubehör kann geleast werden. Wichtig ist, dass die Teile fest mit dem Fahrrad verbunden sein müssen, um als leasingfähig zu gelten. Auch Fahrradanhänger, Fahrradtaschen und Beleuchtung kann meist in das Leasing einbezogen werden.

Die Restwertregelung von 40% (November 2017) besagt, dass Finanzämter von einem Restwert von 40% ausgehen. Die Differenz muss zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. ► Im Beitrag Job Fahrrad Nachteile findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Fragen zum Vertrag

Der Rahmenleasingvertrag (RLV) wird zwischen deinem Arbeitgeber und dem Leasinggeber geschlossen und bildet damit die Grundlage für die Zusammenarbeit. Hier werden grundlegende Elemente wie beispielsweise die Zahlungsabwicklung, die Vertragslaufzeiten, die Versicherung und auch der Ablauf geregelt.

In einem Leasingvertrag wird geregelt, dass der Leasingnehmer das Objekt vom Leasinggeber nutzen kann. Es ist also ein Nutzungsüberlassungsvertrag.

Der Einzelleasingvertrag (ELV) wird zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft geschlossen. Dieser Vertrag gilt als Leasingvertragsgrundlage und muss für jedes Fahrrad abgeschlossen werden.

Um ein Dienstrad als Arbeitnehmer mit steuerlichen Vorteilen nutzen zu können, muss dein Arbeitgeber der Leasisngnehmer, also der Vertragspartner sein. Intern wird dann ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag angefertigt, der die Überlassung des Dienstfahrrads beinhaltet. In diesem Überlassungsvertrag werden die Nutzungsbedingungen festgehalten und auch die Gehaltsumwandlung pro Monat.

Im Dienstleistungsvertrag (DLV) regeln der Arbeitgeber und der Leasinganbieter die Mindestanforderungen für das Leasing seiner Mitarbeiter. Inhalte sind beispielweise die maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter oder auch die Pflichtversicherungen, die abgeschlossen werden müssen.

Mit dem Leasingfaktor können mehrere Angebote miteinander verglichen werden. Dieser Wert kann wie folgt berechnet werden = (Rate/Bruttolistenpreis)*100 = Leasingfaktor

Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Leasinggegenstandes, der diesen gegen ein monatliches Entgelt an den Leasingnehmer weitergibt. Hier wird eine Laufzeit und die Höhe des Entgelts festgelegt.

Als Leasingnehmer gilt derjenige, der als Vertragspartner gegenüber der Leasinggesellschaft eintritt. Der Leasingnehmer kann privat oder geweblich sein und muss dabei bestimmte Vorausstetzungen erfüllen wie:
– keine SCHUFA Einträge
– regelmäßiges Einkommen und bestenfalls keinen befristeten Arbeitsvertrag
– ein befristeter Arbeitsvertrag muss über die Leasing-Laufzeit geschlossen sein
– bei gewerblichen Leasingnehmern ist zudem noch eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nötig. Ebenfalls muss das Unternehmen mindestens 6 Monate bestehen.

Die Leasinglaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate.

Nein, beim Dienstfahrrad ist in der Regel keine KM-Beschränkung vorgesehen.

Bei vielen Anbietern ist eine Kaufoption vorgesehen. Danach kann der Arbeitnehmer nach Beendigung der Vertragslaufzeit das Fahrrad zu einem überaus günstigen Restwert i.H.v. ca. 10 % des Listenpreises erwerben. Meist sind die Fahrräder dann noch immer die Hälfte Wert. Die Finanzämter gehen von einem Restwert von ca. 40 % aus. Das bedeutet, dass die Differenz zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. ► Im Beitrag Job Fahrrad Nachteile findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Für jedes Fahrrad wird eine individuelle Bestätigung ausgestellt. Der Leasing-Anbieter stellt diese Abholvollmacht aus, mit der der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad beim Händler abholen kann. Bei der Abholung muss der Arbeitnehmer einen Personalausweis vorzeigen und zusammen mit dem Händler bestätigen, dass das Rad mängelfrei ist.

Nach der Nutzung des Rades weist es selbstverständlich Gebrauchsspuren auf. Demnach bedeutet der ordnungsgemäße Zustand, der Zustand des Rades mit Einberechnung der normalen Schäden gemäß des Alters und der Nutzung.

Musst du als Arbeitnehmer das Fahrrad zurückgeben, musst du dies bei dem Händler tun, der der auszuliefernde Händler ist. Hier ist ein ordnungsgemäßer Zustand wichtig, denn die Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägst du selbst.

Anzeige Lease A Bike
Anzeige

Rechtliches & Versteuerung

Seit 2020 müssen Arbeitnehmer, die ein neues Dienstfahrrad erwerben, nur noch ein Viertel (auf volle 100€) des Bruttolostenpreises versteuern! Mit diesem Schritt hat das Bundesministerium für Finanzen das Dienstfahrrad und den Dienstwagen steuerlich auf dieselbe Stufe gestellt.

Um das Rad auch in der Freizeit nutzen zu können, werden jeden Monat 1% der unverbindlichen Preisempfehlung als geldwerter Vorteil auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen. So wird der Anteil der privaten Nutzung automatisch versteuert. ► Im Beitrag E-Bike Leasing Rechner findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Ja, es gibt ein Gesetz für E-Bikes. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. So gelten unterschiedliche Regeln für verschiedene Modelle. ► Im Beitrag E-Bike Gesetz findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften. Die UVV beinhalten verbindliche Pflichten, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Arbeitgeber, Unternehmen und alle bei der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten müssen diese Vorschriften befolgen. ► Im Beitrag UVV Prüfung Fahrrad findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Ja, es gibt eine Promillegrenze. Fahrräder und E-Bikes im unteren Leistungsbereich gehen mit einer Promillegrenze von 1,6 Promille einher. Diese ist grundsätzlich abhängig von der Bauart des jeweiligen Modells. Mehr Infos dazu findest du hier. ► Im Beitrag E-Bikes Promillegrenze findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Wurde dein Fahrrad beschädigt, solltest du zunächst Ruhe bewahren und auf keinen Fall selbst eingreifen, wenn du die Täter auf frischer Tat ertappst. Anschließend meldest du den Schaden bei der Polizei und benachrichtigst deine Versicherung. ► Im Beitrag Dienstfahrrad Vandalismus findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Die Täter sind schadensersatzpflichtig und deine Ansprüche auf den Schadensersatz verfallen erst nach 30 Jahren. Werden die Randalierer gefasst, hast du gute Chancen, dein Geld zu bekommen. ► Im Beitrag Dienstfahrrad Vandalismus findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Es ist ein ganz schöner Schock, wenn das Fahrrad gestohlen wurde. Trotzdem musst du jetzt einen kühlen Kopf bewahren. Als erstes solltest du den Fahrraddiebstahl der Polizei melden und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. So hast du eine Chance, dass der Dieb ermittelt und dein Fahrrad sichergestellt werden kann. Außerdem ist die Meldung bei der Polizei Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden ersetzt – sofern es gegen Fahrraddiebstahl versichert ist. ► Im Beitrag Fahrrad gestohlen findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Es ist kein Problem, das Firmenfahrrad auch privat zu nutzen. Im Gegenteil – der Gesetzgeber geht sogar davon aus, dass dieser Fall eintritt. Aus diesem Grund muss der geldwerte Vorteil, der mit der Überlassung eines Dienstrades einhergeht, versteuert werden. Berechnungsgrundlage sind hierfür 1% des Listenpreises des E-Bikes.► Im Beitrag E-Bike privat Freizeit findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Ja, aber dies muss im Überlassungsvertrag geregelt sein. Denke ebenfalls an die Versicherung, denn auch hier muss die Familie im Schadensfalls abgesichert sein.

Ob sich die Rate für deinen Leasing-Vertrag verringert hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber Vorsteuerabzugsberechtigt oder Nicht-vorsteuerabzugsberechtigt ist. 

  • Bei einem vorsteuerabzugsberechtiger Arbeitgeber kann es sein, dass du keine Mehrwertsteuer auf die monatliche Rate zahlst, dann ist sie nicht von der Mehrwertsteuersenkung beeinflusst. 
  • Ist dein Arbeitgeber nicht-vorsteuerabzugsberechtigt, dann sinkt deine monatliche Rate in der zweiten Jahreshälfte von 2020, da du die Mehrwertsteuer zahlst. Es betrifft alle unternehmen, die keine Umsatzsteuer erheben und somit auch keine Zahlungen an das Finanzamt weiterleiten. 

Das hängt von dem gewählten Anbieter ab und ob die reduzierten Mehrwertsteuerbeiträge in Rechnung gestellt werden oder nicht. 

Versicherung

Ein Dienstrad muss unbedingt gegen Diebstahl versichert werden, da es als Leasingobjekt das Grundobjekt als Sicherheit für die Finanzierung angesehen wird. Zusätzlich ist im Leasingvertrag schriftlich festgelegt, dass eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Hierbei reicht die private Hausratversicherung in der Regel nicht aus.

Nein, Dienstfahrräder können nicht über die normale Hausratversicherung abgesichert werden. Es handelt sich nicht um privates Eigentum, sondern um einen Gegenstand, der dem Versicherungsnehmer überlassen wird. Dies ist in der Hausratversicherung nicht abgedeckt

Die Seriennummer oder auch Rahmennummer findest du in deinem Vertrag und an den folgenden Stellen an deinem Fahrrad: Sattelstütze, Vordere Rahmenrohre, Tretlager unten, Hintere Radaufhängig oder hintere Gabel, Oberes oder unteres Rahmeenrohr. Du benötigst sie, wenn dein Fahrrad gestohlen wurde.

Die Kosten für eine E-Bike Versicherung sind stark von der Art Versicherung
(Vollkasko, Teilkasko) sowie von dem Kaufpreis des E-Bikes abhängig. Eine E-Bike-
Versicherung mit Vollkaskoschutz für ein neu gekauftes E-Bike oder Pedelec mit dem
Kaufpreis 2.500 Euro ist beispielsweise bereits ab 79,73 Euro jährlich erhältlich.

Ja, aber dies ist abhängig vom Versicherungsanbieter.

Für Arbeitnehmer

In manchen Tarifverträgen ist eine Gehaltsumwandlung nicht vorgesehen. Hier solltest du mit deinem Chef sprechen. ► Im Beitrag Dienstfahrrad im Tarifvertrag findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Wenn du zu denjenigen gehörst, die einen Tarifvertrag haben und nach Tarif bezahlt werden, kannst du unter Umständen aktuell nicht in den Genuss eines Dienstfahrrades kommen. Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern trotz rechtlicher Vorbehalte ein Dienstfahrrad ermöglichen, weil sie von der Idee überzeugt sind. Doch nicht jeder Chef ist dazu bereit. Es gibt berechtigten Grund zur Hoffnung: Das Thema wird derzeit lebhaft von Politik, Gewerkschaften und Interessenverbänden diskutiert, um schnell eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Schließlich ist das Dienstfahrrad ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. In der Zwischenzeit kannst du deinen Arbeitgeber auf das Thema ansprechen. Häufig findet sich eine Lösung, beispielsweise in Form einer übertariflichen Zulage oder durch betriebliche Gestaltungsspielräume im Arbeitsvertrag. ► Im Beitrag Dienstfahrrad im Tarifvertrag findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Ja, als Arbeitnehmer kannst du im Rahmen der Gehaltsumwandlung profitieren. Hierbei reduziert sich die Lohnsteuer.
Als Freiberufler oder Selbstständiger kannst du ebenfalls profitieren. Die Kosten einer Versicherung und Leasingraten lassen sich als Betriebskosten der zu versteuernden Einnahmen abziehen. ► Im Beitrag 
E-Bike Leasing Rechner findest du noch mehr Informationen zu dem Thema.

Für Arbeitgeber

Ja, jeder Arbeitgeber kann das Dienstradmodell seinen Mitarbeitern anbieten. Jedoch schränken viele Tarifverträge dieses Angebot derzeit noch ein.

Beim Arbeitgeberleasing können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber ein Dienstfahrrad leasen. Selbstständige und Freiberufler können ebenfalls vom Fahrradleasing profitieren und Räder, E-Bikes und Pedelecs leasen.

Die Kombination aus dem Leasing eines Dienstwagens und eines Dienstfahrrads ist möglich.

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters endet automatisch die vertragliche Überlassung des Dienstfahrrads. Der Arbeitnehmer muss den finanzuiellen Schaden seinem Arbeitgeber ersetzen, indem er das Rad zum Restwert und der ausstehenden Leasingraten (Ablösepreis) erwirbt. Behält der Arbeitnehmer das Rad nicht, sind die ausstehenden Leasingraten zu zahlen. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, muss er das Dienstfahrrad lediglich an den Arbeitgeber zurück geben.

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner