Mädchen fährt Fahrrad auf einer Wiese

E-Bike privat und in der Freizeit nutzen – Was ist alles möglich?

Fahrräder mit elektronischer Unterstützung werden immer beliebter. In den 1990er Jahren wurden die ersten marktfähigen Modelle entwickelt, wirklich alltagstauglich wurden sie erst um das Jahr 2005 herum, als Lithium-Ionen-Akkus in großem Stil eingeführt wurden. Auf diese Weise wurde die Unterstützung für den Fahrer über einen längeren Zeitraum ermöglicht, sodass ausgedehnte Fahrten kein Problem mehr waren.

Hierzulande hat sich die Zahl der E-Bikes alleine in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Das liegt nicht nur daran, dass die Modelle langsam etwas günstiger in der Anschaffung werden. Auch der zunehmende Trend, Pedelecs als Dienstfahrrad vom Chef zur Verfügung gestellt zu bekommen, hat die Verkaufszahlen deutlich gesteigert.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, inwieweit Elektrofahrräder als Dienstrad in der Freizeit genutzt werden dürfen, welche Kosten auf den Arbeitnehmer zukommen und welche Aktivitäten mit den elektronischen Bikes besonders empfehlenswert sind.

Das E-Bike – Private Nutzung ist kein Problem beim Dienstrad

Die gute Nachricht vorweg: Es ist kein Problem, das Firmenfahrrad auch privat zu nutzen. Im Gegenteil – der Gesetzgeber geht sogar davon aus, dass dieser Fall eintritt. Aus diesem Grund muss der geldwerte Vorteil, der mit der Überlassung eines Dienstrades einhergeht, versteuert werden.

Berechnungsgrundlage sind hierfür 1% des Listenpreises des E-Bikes. Ist das Dienstfahrrad also laut Liste 1000€ wert, muss jeden Monat ein Betrag von 10€ versteuert werden. Die tatsächliche, finanzielle Belastung würde dann also nur bei wenigen Euro pro Monat liegen.

Viele E-Bike-Leasing Anbieter stellen auf ihren Seiten Rechner zur Verfügung, mit denen Ihr einfach die Steuervorteile berechnen könnt. Anbieter von solchen Rechner sind beispielsweise:

 
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Diese Vereinfachungsmethode kennen vielleicht auch diejenigen, die bereits zuvor einen Dienstwagen gefahren sind. Im Gegensatz zum Firmenauto, bietet es sich beim Fahrrad jedoch nicht an, ein Fahrtenbuch zu führen. Möchte man sich die 1% sparen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer glaubhaft versichern, dass das Fahrrad nur betrieblich genutzt wird (z.B. indem es in der Nacht in der Firma verbleibt und nur für Botengänge genutzt wird).

Das ergibt aber wenig Sinn, denn die günstige Nutzung des Dienstrades in der Freizeit ist es, was dieses Modell so attraktiv machtE-Bike-Fahrer haben sogar noch einen weiteren Vorteil im Vergleich zu Autofahrern. Je Entfernungskilometer von der Tätigkeitsstätte müssen letztere nämlich zusätzlich monatlich 0,03% des Listenpreises versteuern.

Aufgepasst: Besonders schnelle E-Bikes, die als Kfz eingestuft werden (z.B. sogenannte S-Pedelecs), werden steuerrechtlich und auch verkehrsrechtlich wie ein Dienstwagen behandelt. Das gilt auch z.B. in Bezug auf die Promillegrenze.

Wie sieht es für Selbstständige aus?

Auch als Selbständiger kann es sich lohnen, das Fahrrad betrieblich zu nutzen. Grundsätzlich stellt sich dabei jedoch die Frage, ob das E-Bike Teil des Privat- oder Betriebsvermögens werden soll.

Wird das Fahrrad zu mehr als 50% betrieblich genutzt, zählt es zum Betriebsvermögen. Das ist praktisch, weil somit auch Reparatur und Wartungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Ein Wahlrecht besteht, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10% und 50% liegt.

Liegt die E-Bike private Nutzung bei mehr als 90%, kann das Fahrrad nicht mehr zu Betriebsvermögen gezählt werden. Betriebliche Fahrten können dennoch über eine Kilometer- bzw. Entfernungspauschale steuerlich wirksam abgerechnet werden, um den betrieblich bedingten Verschleiß zu berücksichtigen. Welche Höhe angemessen ist, sollte im Zweifel mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

In jedem Fall gilt, dass Fahrten zur eigenen Arbeitsstätte mit einem Satz von 0,30€ pro Kilometer berechnet werden können. Allerdings zählt hier nur die einfache Wegstrecke und nicht die tatsächlich zurückgelegten Kilometer.

Deshalb lohnt sich die Privatnutzung von E-Bikes

Die E-Bike private Nutzung ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige sehr attraktiv. Wer einmal mit elektronischer Unterstützung gefahren ist, wird diese bei seinem nächsten Ausflug nicht mehr missen möchten. Das gilt insbesondere für:

 

Fahrten in den Bergen

Fahrten auf schwierigem Terrain

Lange Touren (> 100 km)

Gerade dann, wenn man mit anderen Fahrern unterwegs ist, die vielleicht ein wenig sportlicher sind, kann man sich als E-Biker einen kleinen Vorteil verschaffen, sodass der Ausflug einem nicht die letzte Kraft raubt. Wer möchte z.B. gerne völlig verschwitzt bei der nächsten Grillparty von Freunden auftauchen?

Eine Fahrt mit dem E-Bike ist schlichtweg komfortabler und muss nicht weniger aktiv sein, denn das elektronische Fahrrad fährt schließlich nie ganz von alleine! In der Regel ist es auch möglich, die elektrische Unterstützung komplett abzustellen. Geht es bergab, kann der Akku des Fahrrades – je nach Modell und technischer Ausstattung – wieder aufgeladen werden. Die Unterstützung kann also auch punktuell hinzugeschaltet werden, um schwierige Streckenabschnitte zu meistern.

Fazit – E-Bike privat nutzen ist günstig und komfortabel

Abschließend lässt sich festhalten, dass die private Nutzung eines betrieblichen E-Bikes nicht nur möglich, sondern sogar vom Gesetzgeber einkalkuliert wird. Es wäre auch eine wirkliche Verschwendung, wenn das E-Bike nur in der Firmengarage stehen würde – dafür ist es einfach zu vielseitig einsetzbar.

Die Kosten für die private Nutzung halten sich sehr in Grenzen, denn neben der Leasingrate (die sogar in Form der Barlohnumwandlung angerechnet werden kann) fallen nur minimale Kosten (Stichwort: 1%-Regelung) für den Fahrer an. Auch für Selbstständige ist die Anschaffung eines betrieblichen E-Bikes sinnvoll, da dieses steuerlich wirksam ins Betriebsvermögen eingebracht werden kann.

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