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E-Bike Leasing Rechner: Wieviel kostet Dein E-Bike?
 Berechne gleich jetzt!

Du möchtest von den Vorteilen eines modernen E-Bikes profitieren – ohne direkt tausende von Euro zu investieren? Die smarte Lösung: Ein E-Bike leasen statt kaufen! Dank der steuerlichen Vergünstigungen sparst du beim E-Bike-Leasing 15% – 40% der Kosten im Vergleich zum Privatkauf. Wie das funktioniert und wie viel dein E-Bike kostet, wenn du es least, erfährst du in unserem E-Bike Leasing Rechner!

Wie viel sparst du mit deinem E-Bike? Finde es mit dem E-Bike-Leasing Rechner heraus! 

 

Wie viel kostet E-Bike Leasing? Dank der Steuervorteile kannst du mit dem E-Bike-Leasing also richtig sparen. Wie viel deine Ersparnis konkret beträgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel:

  • deinem Bruttogehalt
  • deiner Lohnsteuerklasse
  • dem Neupreis deines E-Bikes.
 
 

Rechne jetzt deine Leasingraten und die Ersparnis gegenüber dem E-Bike-Kauf aus – mit dem Fahrrad Leasing Rechner!

So funktioniert der E-Bike-Leasing Rechner

 

Der Bikeleasing Rechner funktioniert schnell und unkompliziert:

  • Trage den Kaufpreis deines E-Bikes ein – wenn du ihn nicht kennst, schätze ihn einfach.
  • Wählen aus, welche Art Rundum-Schutz-Paket du wünscht.
  • Trage deinen Bruttolohn und deine Steuerklasse ein. Diese Daten findest du auf deiner Gehaltsabrechnung.

Und schon rechnet unser E-Bike-Leasing Rechner deine monatliche Leasingrate aus! Außerdem bietet dir der Leasing-Rechner noch einige weitere Features:

  • Expertenmodus: Für alle, die es genau wissen möchten! Der Expertenmodus im E-Bike-Leasing Rechner gibt dir eine detaillierte Übersicht über deine Ausgaben und Ersparnisse beim E-Bike-Leasing. So kannst du alle Positionen in Ruhe durchgehen.
 
  • Rechnung anzeigen: Mit der differenzierten Rechnung bekommst du den perfekten Überblick.
 
  • Gesamtersparnis anzeigen: Finde heraus, wie hoch deine Ersparnis beim E-Bike-Leasing gegenüber dem Privatkauf ist!
 
  • Restwert berechnen: Am Ende Deines Leasingvertrages kannst du dein E-Bike zum Restwert kaufen. So geht das Leasing-Bike in deinen Besitz über – und das zu einem besonders günstigen Preis.
 
 

Den Restwert deines Leasing-Fahrrades kannst du mit dem E-Bike-Leasing Rechner ebenfalls ermitteln. Wenn du möchtest, kannst du das Dienstfahrrad natürlich auch zurückgeben und einen neuen Leasingvertrag abschließen – mit einem brandneuen E-Bike!

 

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Steuern sparen mit E-Bike-Leasing

Wie kommt es zu dieser Ersparnis, wenn du ein Fahrrad least, anstatt es zu kaufen? Ganz einfach: Das E-Bike-Leasing ist ein attraktives Steuersparmodell. Und das nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, für Freiberufler, für Selbstständige und Gewerbetreibende! Alle Infos zur Versteuerung findest du auch im Beitrag:  Versteuerung Dienstfahrrad – das ändert sich in 2020!

Steuervorteile für Arbeitnehmer

Wenn du Arbeitnehmer sind, wird in aller Regel dein Chef das Dienstfahrrad leasen und die Raten von deinem Bruttogehalt abziehen. Du verdienst also geringfügig weniger – hast dafür aber ein hochwertiges E-Bike zur freien Verfügung. Dieses Modell bezeichnet man als Gehaltsumwandlung

Der Vorteil: Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich die Berechnungsgrundlage für deine Lohnsteuer. So zahlst du weniger Steuern, als du es ohne das E-Bike-Leasing tun würdest.

 

Steuervorteile für Arbeitgeber

Auch dein Chef spart beim E-Bike-Leasing! Denn durch das niedrigere Bruttogehalt reduzieren sich seine Sozialabgaben. Oft übernimmt der Chef einen Teil der Leasingrate, man spricht dabei von Firmenleasing. Bezuschusst er das Dienstfahrrad-Leasing, kann er dies als Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Steuervorteile für Selbstständige und für Freiberufler

Wenn du selbstständig tätig bist, profitierst du ebenfalls von den Steuervorteilen beim E-Bike-Leasing! Du kannst die Leasingraten und die Kosten für die E-Bike-Versicherung als Betriebskosten von deinen zu versteuernden Einnahmen abziehen.

Frau sitzt an mit Laptop am Tisch

Private Nutzung mit der der 1%-Regelung

Mit einem Dienstfahrrad kommst du nicht nur gut gelaunt zur Arbeit – du kannst das Rad auch in Dein Freizeit uneingeschränkt nutzen. Den Anteil der privaten Nutzung versteuerst du – wie bei einem Dienstwagen. Dafür musst du kein Fahrtenbuch führen – mit der 1%-Regelung funktioniert die Versteuerung erstaunlich unbürokratisch. Jeden Monat werden 1% der unverbindlichen Preisempfehlung deine E-Bikes als geldwerter Vorteil auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen. Das funktioniert automatisch über deine Gehaltsabrechnung – für dich entsteht kein Aufwand.

Wenn du selbstständig bist, addierst du diesen Betrag zu deinen Betriebseinnahmen. Es kommt noch besser: Der Gesetzgeber hat für alle Leasingverträge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2022 abgeschlossen werden, weitere steuerliche Vergünstigungen beschlossen: Es muss nur noch 1% der halbierten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden! Durch die 1% Regelung erhöht sich deine Steuerlast minimal. Die Leasingrate und der Versicherungsschutz werden gleichzeitig von der Berechnungsgrundlage abgezogen, sodass sich die Steuerlast wieder reduziert. Da dies stärker ins Gewicht fällt, zahlst du mit einem Leasing-E-Bike weniger Steuern als zuvor.

Mehr Informationen zur Versteuerung und zur Änderung der Bemessensgrundlage des geldwerten Vorteils auf 0,25% findest du in diesem Beitrag: 

Häufige Fragen & Antworten

Kann ich als Arbeitnehmer mit dem Leasing eines E-Bikes Steuern sparen?

Ja, als Arbeitnehmer kannst du im Rahmen der Gehaltsumwandlung profitieren. Hierbei reduziert sich die Lohnsteuer.  Als Freiberufler oder Selbstständiger kannst du ebenfalls profitieren. Die Kosten einer Versicherung und Leasingraten lassen sich als Betriebskosten der zu versteuernden Einnahmen abziehen. 

Was ist die 1%-Regelung beim Dienstfahrrad?

Um das Rad auch in der Freizeit nutzen zu können, werden jeden Monat 1% der unverbindlichen Preisempfehlung als geldwerter Vorteil auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen. So wird der Anteil der privaten Nutzung automatisch versteuert.

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