20 Apr E Bike Gesetz – Was ist mit einem E-Bike alles erlaubt und was nicht?
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Hybride zwischen Fahr- und Motorrädern sind dieser Tage so begehrt wie nie zuvor. Wenn du dich schon einmal mit deinem Drahtesel eine stattliche Steigung hinauf quälen musstest, weiß du das Prinzip der durch Elektromotoren unterstützten Fahrräder ohne jeden Zweifel zu schätzen. Wenn du auf ein Elektrorad umsteigen möchtest, sollte du dir vorab Gedanken über die tatsächliche Nutzung und die gesetzlichen Rahmebedingungen machen. Denn ein Verstoß kann dich teuer zu stehen kommen. Wir informieren dich über die geltenden E-Bike Gesetze.
Nicht jedes E Bike ist einwandfrei
Der ADAC und die Stiftung Warentest nehmen regelmäßig E-Bikes unter die Lupe. Gegenüber früheren Jahren schneiden die Elektroräder zwar deutlich besser ab.
Leider weisen jedoch noch immer viele Modelle erhebliche Sicherheitsmängel wie defekte Bremsen oder Rahmenbrüche auf. Nicht nur in Bezug auf Sicherheitsaspekte tauchen rund um E-Bikes zahlreiche Fragen auf.
„Wer ein E Bike nutzen möchte, sollte sich vor allem mit den rechtlichen Bestimmungen, die für die verschiedenen Kategorien von Elektrorädern gelten, auseinandersetzen.“
Es sind Gesetze und Richtlinien u.a. in Bezug auf folgende Aspekte zu beachten:
- Radwegbenutzung,
- Mindestalter,
- Führerscheinpflicht,
- Prüfbescheinigung,
- Helmpflicht
Aber was bedeuten diese E-Bike-Gesetze nun konkret und an welche Vorschriften muss ich mich halten? Wir zeigen es dir!
Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad – verschiedene Regeln für verschiedene E-Bikes
Um sich die gesetzliche Situation adäquat vergegenwärtigen zu können, solltest du dir sich zunächst die unterschiedlichen Varianten eines E-Bikes vor Augen führen.
Hier gibt es nämlich durchaus Unterschiede, welche auch zu individuell angepassten Regularien führen. Welche Arten der elektrisch unterstützten Fahrräder es gibt und welche Vorschriften dafür jeweils einzuhalten sind, erfährst du jetzt.
Pedelec (Pedal Electric Cycle)
Der Mammutanteil der in Deutschland gekauften Zweiräder mit elektrischer Unterstützung sind die sogenannten Pedelecs. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad mit einer elektrischen Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h Fahrgeschwindigkeit. Mehr als 90 % des Marktanteils in diesem Segment sind dieser Unterkategorie zuzuschreiben.
Alle Infos zum Pedelec im Überblick:
- Die Motorleistung darf 250 Watt nicht übersteigen. Diese relativ geringen Leistungswerte sorgen dafür, dass das Pedelec noch als Fahrrad eingestuft wird.
- Nach der SR VZO und der STVG gibt es für die Nutzung kein Mindestalter.
- Es wird kein Führerschein benötigt.
- Es besteht keine Helmpflicht.
- Eine besondere Versicherung ist ebenfalls nicht erforderlich.
- Die Benutzung von Radwegen ist erlaubt.
- Zudem sind wie bei Fahrrädern Kinderanhänger und Kindersitze für Kinder bis zu sieben Jahren zulässig.
- Dies gilt gleichermaßen für Modelle mit einer sogenannten Anfahrhilfe, bei der kein eigener Kraftaufwand bis zu einem Tempo von 6 km/h nötig ist.
- Allerdings ist innerhalb der EU eine Konformitätserklärung erforderlich, welche eine CE-Kennzeichnung beinhaltet.
S-Pedelec
Die schnellere Variante der Pedelecs sind die sogenannten S-Pedelecs. Auch wenn es die Ähnlichkeit der Bezeichnung womöglich nicht im ersten Moment verraten könnte, gelten für diese Modelle vollkommen nach STVZO und StVG andere Regeln. Und das aus gutem Grund. Schließlich erfolgt bei diesem Gefährt eine Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Ohne Tretunterstützung sind bis zu 20 km/h erlaubt.
Alle Infos zum S-Pedelec im Überblick:
- Die Nenndauerleistung liegt bei 4 kW. Dies macht ein S-Pedelec bereits zu einem zweirädrigen Kleinkraftrad der EU-Kategorie L1e-B.
- Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Benötigt wird zudem ein gültigen Führerschein der Klasse AM. Für Personen, welche vor dem 1.4.1965 geboren wurden, gilt allerdings eine Ausnahmeregelung, denn diese dürfen ein S-Pedelec auch ohne Führerschein bewegen.
- Für das S-Pedelec ist eine Versicherung inkl. Kennzeichen erforderlich.
- Es besteht Helmpflicht.
- Der Transport von Kindern ist nur in Kindersitzen nicht aber in Anhängern gestattet.
- Auch was die Nutzung von Radwegen anbetrifft, gibt es mit einem S-Pedelec erhebliche Einschränkungen. So darf ein Radweg ohnehin überhaupt nur dann genutzt werden, wenn dieser generell für Kraftfahrzeuge oder Krafträder freigegeben ist.
- Auch beim Alkoholgenuss ist Vorsicht geboten. Ebenso wie beim Auto gilt die 0,5 Promille-Grenze.
- Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt einholen. Aufgrund dieser Einzelzulassung dürfen S-Pedelecs nur eingeschränkt baulich verändert werden. Hierfür gibt es entsprechende Positivlisten.
Elektro-Leichtmofa
Auch die sogenannten Leichtmofas werden gemeinhin als E-Bike eingestuft. Diese Modelle sind auf deutschen Straßen überaus rar gesät und machen damit nur einen vergleichsweise geringen Anteil der Oberrubrik „E-Bikes“ aus. Für diese Variante ist eine Art Zusatzschild und ein Versicherungskennzeichen notwendig.
Die Höchstgeschwindigkeit dieser Elektroräder beträgt 20 km/h bei einer maximalen Nennleistung von 500 Watt. Der Einsatz eigener Muskelkraft ist nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit wird mit einem Gasgriff reguliert.
Alle Infos zum Elektro-Leichtmofa im Überblick:
- Um dieses E-Bike führen zu dürfen, bedarf es eines Mofa-Führerscheins und eines Mindestalters von 15 Jahren.
- Eine Helmpflicht, wie sie beispielsweise beim S-Pedelec vorgeschrieben ist, gibt es hier nicht.
- Was die Nutzung von Radwegen anbetrifft, gibt es Folgendes zu beachten: Während das Fahren darauf außerorts grundsätzlich erlaubt ist, dürfen Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nur dann befahren werden, wenn ein gesondertes Schild (E-Bike frei) dies erlaubt.
Übersicht: Wer darf was?
Um die wichtigsten Daten und Anhaltspunkte in übersichtlicher Kurzform noch einmal abrufbar zu machen, gibt diese kleine Merkliste Aufschluss.
Mindestalter | Radweg nutzen? | Helmpflicht | Führerschein | Leistung | |
Pedelec | – | ja | nein | nein | 250 Watt/ 25 km/h |
S-Pedelec | 16 | Nur, wenn er für Kraftfahrzeuge oder Krafträder freigegeben ist | Ja, Fahrradhelm genügt | Klasse AM | 4 KW/ 45 km/h |
Elektro-Leichtmofa | 15 | nur mit Kennzeichnung (E-Bike frei) | nein | Mofa-Führerschein | 500 Watt/ 20 km/h |
Fazit
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es tatsächlich überaus unterschiedliche Gesetze und Regelungen gibt, wenn es um das Thema E-Bike geht. Ein explizites E-Bike-Gesetz gibt es allerdings nicht.
Wer sich rechtzeitig informiert, beugt unangenehmen Überraschungen schon frühzeitig vor und kann sich dem Spaß an seinem neuen E-Bike voll-umfänglich hingeben. Im Zweifelsfall sollte man sich beim Fachhändler oder bei Fahrrad- bzw. Automobilclubs fachkundigen Rat holen.
Häufige Fragen & Antworten
Gibt es ein Gesetz für E-Bikes?
Ja, es gibt ein Gesetz für E-Bikes. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. So gelten unterschiedliche Regeln für verschiedene Modelle.
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