02 Jul Dienstfahrrad im Tarifvertrag
Gastbeitrag
Was es beim Leasing-Fahrrad und Tarifverträgen zu beachten gibt
Wer ein Dienstfahrrad hat, ist auch in Alltag und Freizeit häufiger auf zwei Rädern unterwegs – und lässt das Auto stehen. Das ist gut für die Umwelt, die Gesundheit und die Laune. Bevor du dein Dienstrad im Fahrradladen aussuchen kannst, stehen ein paar Abstimmungen mit deinem Arbeitgeber an. Ein möglicher Stolperstein: das Dienstfahrrad im Tarifvertrag. Warum es beim E-Bike-Leasing im Tarifvertrag Probleme geben kann und was du in diesem Fall beachten solltest, erfährst du hier.
Tarifvertrag und Dienstfahrrad: Entgeltumwandlung nicht vorgesehen
Wer in den Genuss eines Dienstfahrrades kommt, möchte es nicht mehr missen. Ein Dienstfahrrad wird meist vom Chef geleast und als Entgeltumwandlung abgerechnet. Die Raten für Leasing und Versicherung werden von deinem Bruttogehalt abgezogen. Ein kleiner Teil deines Arbeitslohnes wird also in einen Sachwert umgewandelt. Dadurch kommt es zu attraktiven Steuerersparnissen: Mit dem Bruttogehalt sinkt die Berechnungsbasis für die Lohnsteuer – und damit die von dir zu zahlende Steuer. Häufig bezuschusst der Arbeitgeber das Leasingfahrrad, indem er einen Teil der Raten übernimmt. Er kann diese als Betriebskosten geltend machen.
In den allermeisten Fällen funktioniert diese Gehaltsumwandlung problemlos. Bei manchen Tarifverträgen kann es aber zu rechtlichen Stolpersteinen kommen – nämlich dann, wenn sie eine Gehaltsumwandlung ausschließen. Was steckt dahinter? Grundsätzlich sind Tarifverträge eine gute Sache: Sie sollen die Interessen des Arbeitnehmers schützen. In früheren Zeiten war es nicht unüblich, einen Teil des Lohns in Naturalien auszuzahlen. Heute soll kein Arbeitgeber mehr auf die Idee kommen, seine Mitarbeiter in Form von Kartoffeln zu entlohnen. Eine Gehaltsumwandlung ist bei tariflicher Bezahlung deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese Maßnahme soll dich als Arbeitnehmer schützen – schließlich kannst du deine Miete auch nicht mit Kartoffeln begleichen.
Sachzahlungen sollen damit von vornherein ausgeschlossen werden, damit es nicht zu Missbrauch kommen kann. Diese Intention ist durchaus nachvollziehbar. Im konkreten Fall des Dienstfahrrades gehen die Konsequenzen dieser Vorgehensweise aber an den Interessen der Arbeitnehmer vorbei. Viele, die einen Tarifvertrag haben, würden einen kleinen Teil ihres Gehaltes gerne in ein Leasing-Fahrrad investieren und von den Steuervorteilen profitieren. Der Tarifvertrag verhindert dies aber. Anders liegt der Fall bei Tarifverträgen, wenn die Bezahlung übertariflich ist. Zulagen, die über dem Tariflohn gezahlt werden, dürfen für ein Leasing-Fahrrad umgewandelt werden.
Gewerkschaften und Dienstfahrräder: Wo liegt das Problem?
Die Gewerkschaften haben das Problem mittlerweile erkannt. Sie unterstützen die Idee des Dienstfahrrades, über die Öffnung der Tarifverträge für eine Entgeltumwandlung wird verhandelt.
Die Gewerkschaften würden es vorziehen, wenn die Leasingraten für das Dienstfahrrad grundsätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Tatsächlich beteiligen sich – Expertenschätzungen zufolge – aber bereits 80 Prozent der Arbeitgeber an den Kosten für das Leasing-Fahrrad.
Die Gewerkschaften befürchten, dass durch das geringere Bruttogehalt auch die Sozialabgaben sinken würden. Das könnte sich unter Umständen negativ auf die Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung auswirken. Das kann tatsächlich der Fall sein, allerdings sind diese Einbußen nur sehr gering.
Die Steuerersparnis ist in aller Regel deutlich höher als die Einbußen, so dass Arbeitnehmer am Ende weiterhin sparen. Der unmittelbare Mehrwert eines modernen, hochwertigen Leasing-Fahrrades wiegt für viele Arbeitnehmer zudem mehr als die Ersparnis auf dem Papier. Schließlich fährst du damit nicht nur zur Arbeit, sondern können es auch in der Freizeit, im Alltag oder für Besorgungen nutzen. Das bedeutet für viele ein echtes Stück Lebensqualität.
Fahrradfahrer fährt in den Sonnenuntergang, Photo by Flo Karr on Unsplash
Tarifvertrag und Dienstfahrrad: Gesundheit und Sozialkassen
Eine weitere Sorge der Gewerkschaften: Durch die Reduzierung der Sozialabgaben könnten den Sozialkassen Beiträge verloren gehen – und das würde letztlich die Allgemeinheit belasten. Korrekt ist, dass die Sozialkassen tatsächlich geringfügig weniger Geld verzeichnen können, da du mit dem Dienstfahrrad auch Sozialabgaben sparst. Wiegt man dies aber gegen die einschlägigen Vorteile auf, die das Dienstfahrrad hat, kommt man zu dem Schluss, dass alle davon profitieren.
Nur ein paar Beispiele: Menschen, die häufig Rad fahren, sind Studien zufolge deutlich gesünder als Autofahrer – und belasten die Sozialkassen weniger. Darüber hinaus kommt das Dienstfahrrad als klima- und ressourcenschonendes sowie umweltfreundliches Fortbewegungsmittel der Allgemeinheit zugute. Ganz zu schweigen von der Entlastung unserer Straßen, der Einsparung von Schadstoffen wie CO2 und Feinstaub und der Reduktion von Lärmemissionen. Kurz gesagt: Dienstfahrräder machen unsere Städte zu gesünderen und lebenswerteren Orten – und das ist auch im Interesse der Allgemeinheit wichtiger denn je.
Häufige Fragen & Antworten
Welche Probleme können beim Fahrradleasing über den Arbeitgeber auftreten?
In manchen Tarifverträgen ist eine Gehaltsumwandlung nicht vorgesehen. Hier solltest du mit deinem Chef sprechen.
Was tun, wenn Dein Tarifvertrag das Dienstfahrrad verhindert?
Wenn du zu denjenigen gehörst, die einen Tarifvertrag haben und nach Tarif bezahlt werden, kannst du unter Umständen aktuell nicht in den Genuss eines Dienstfahrrades kommen. Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern trotz rechtlicher Vorbehalte ein Dienstfahrrad ermöglichen, weil sie von der Idee überzeugt sind. Doch nicht jeder Chef ist dazu bereit.
Es gibt berechtigten Grund zur Hoffnung: Das Thema wird derzeit lebhaft von Politik, Gewerkschaften und Interessenverbänden diskutiert, um schnell eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Schließlich ist das Dienstfahrrad ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. In der Zwischenzeit kannst du deinen Arbeitgeber auf das Thema ansprechen. Häufig findet sich eine Lösung, beispielsweise in Form einer übertariflichen Zulage oder durch betriebliche Gestaltungsspielräume im Arbeitsvertrag.
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