Ein angeschlossenes Fahrrad vor einer Gaststätte

Alkohol und E-Bikes – Wo liegt hier die Promillegrenze?

 

Endlich ist es Freitag. Jetzt schnell in neue Sachen schlüpfen und schon geht es zu den Freunden. Sie wohnen nicht allzu weit entfernt, deshalb bietet sich das Fahren mit dem E-Bike an. Kaum angekommen, geht es auch schon in den Garten und alle sitzen gemeinsam und trinken ein Bier. Die gesellige Runde unterhält sich angeregt. Da können es schon einmal ein paar mehr Bier werden.

Nach einigen Stunden erfolgt der Blick auf die Uhr: Jetzt ist es Zeit nach Hause zu fahren.

  • Doch ist das Fahren eines Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer gewissen Alkoholisierung nach dem StVG überhaupt erlaubt?
  • Gibt es eine Promillegrenze fürs E-Bike?
  • Was sieht das Verkehrsrecht bei Nicht-Beachtung der Regeln vor?
  • Gibt es Strafen oder Strafgelder oder ist das Fahren eines E-Bikes nicht mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen?
 

Wer im Internet nach brauchbaren Informationen zum Thema „Promillegrenze E-Bike“ sucht, der trifft vielfach auf verschiedene Informationen, die sich zum Teil überschneiden, zum Teil ergänzen. Was ist denn nun erlaubt und was ist verboten? Im folgenden Beitrag erhalten E-Bike Fahrer die Antwort auf die Frage nach der Promillegrenze im Zusammenhang mit dem Elektrorad.

Ein kleiner Tipp zu Beginn: Im besten Fall komplett nüchtern fahren, um weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Nun geht es zum Straßenverkehrsgesetz…

Diese Promillegrenzen gelten bei E-Fahrrad und Pedelec

Das E-Bike gibt es in verschiedenen Ausführungen. Eine der beliebtesten ist das E-Bike mit einem Hilfsantrieb bei bis zu 25 km/h (Pedelec). Streng genommen gilt ein solches Elektrorad noch als Fahrrad. Anders sieht es aus, wenn die Motorleistung den Fahrer auch beim Erreichen einer Geschwindigkeit von über 25 km/h unterstützt. In diesem Fall ist das E-Bike als Kraftfahrzeug einzuordnen.

Die Promillegrenze steht also in direkter Abhängigkeit zur Bauart des jeweiligen Modells.

 

Fahrräder und E-Bikes im unteren Leistungsbereich gehen mit einer Promillegrenze von 1,6 Promille einher. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Straftat und muss mit Punkten in Flensburg oder sogar mit dem Führerscheinentzug rechnen. Liegt der Blutalkoholwert jedoch bereits bei mindestens 0,3 Promille und es kommt zu einem Unfall, dann ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Nicht selten ist dann zudem die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

E-Bikes (S-Pedelecs) mit einer Anfahrhilfe bei mindestens 45 km/h fallen in die Kategorie der pflichtversicherten Kfz. Sie benötigen ein Nummernschild und auch die rechtliche Situation orientiert sich an jener von klassischen Kfz.

Erreicht der Fahrer einen Promillewert von 0,5, dann gehört das Vergehen in die Gruppe der Ordnungswidrigkeiten. Liegt der Wert höher, nämlich bei mindestens 1,1 Promille, ist der Fahrer als fahruntüchtig einzustufen. Die Urteile sind individuell und reichen vom Bußgeld über das Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug.

Mann fährt im Sonnenuntergang mit dem Fahrrad

Wie hoch ist das Bußgeld?

Das Bußgeld richtet sich auch hier nach der Art des Fahrzeugs. Sobald der Wert von 0,5 Promille erreicht ist, ist mit erheblichen Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit zu rechnen. Alkoholisierte haben Schwierigkeiten die Fahrzeuggeschwindigkeit einzuschätzen und aufmerksam zu bleiben. Sie drehen den Lenker überstürzt in eine falsche Richtung, missachten Verkehrsschilder und setzen sich und andere Menschen enormen Gefahren aus.

Daher sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer Gedanken machen und sich gegen Alkohol am Steuer aussprechen. Übrigens: Auch Fußgänger haben Grenzwerte und dürfen sich nicht im volltrunkenen Zustand am Straßenverkehr beteiligen. Sollten sie dennoch am Straßenverkehr teilnehmen, müssen auch sie mit einer Strafe rechnen und das trifft ebenso auf E-Bike- und Pedelec-Fahrer zu. Die Strafen richten sich der Höhe des Blutalkoholwertes und nach der Frage, ob es durch den Alkoholgenuss zu einem Unfall gekommen ist.

Bei einem Promillewert von 0,5 ist mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro zu rechnen. Dieser Wert kann variieren und ist als Mindest-Bußgeld zu verstehen. Bei einem höheren Promillewert kommen höhere Bußgelder auf die E-Bike-Fahrer zu.

Im Zweifelsfall ist ein Rechtsanwalt – und in diesem Zusammenhang ein Fachanwalt zu konsultieren. Er gibt rechtsverbindliche Informationen zur Alkoholgrenze aus und unterstützt bei einem Strafverfahren.

 

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Wann zahlt die Versicherung?

Jeder Tag bringt neue Verkehrssituationen mit sich. Da kann es schnell mal zu einem Auffahrunfall oder zu anderen unangenehmen Zwischenfällen kommen. In dieser Situation wünscht sich jeder Mensch eine Versicherung. Autofahrer haben immer eine Versicherung und schützen sich vor hohen Kosten. Wer gerade einen Unfall erlebte, steht sowieso unter Schutz. Dann will er sich nicht noch um Versicherungsangelegenheiten kümmern oder sich Fragen zu der Höhe der Kosten durch den Schaden stellen müssen.

Einige glauben, dass es für E-Bike- und Pedelec-Fahrer keine Versicherung gibt. Das stimmt jedoch nicht. Im Schadensfall tritt die private Haftpflicht im Zusammenhang mit Unfällen auf dem E-Bike oder Pedelec ein. Manche haben ihren Vertrag vor einigen Jahren abgeschlossen. Zu dieser Zeit gab es noch keine E-Bikes oder Pedelecs. Dann ist es wichtig sich vom Versicherungsunternehmen bestätigen zu lassen, dass diese im Schadensfall auch bei Pedelec- und E-Bike-Unfällen eintritt.

Doch die Versicherung entschädigt nicht für alles. Sofern es zum Alkoholkonsum kam und der Fahrer sich dennoch für eine Fahrt mit dem E-Bike oder Pedelec entscheidet, dann ist das in der Regel Sache der privaten Haftpflicht – und das obwohl das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand grob fahrlässig ist.

Eine Ausnahme ist dennoch zu verzeichnen: Sofern es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt und dieser vorsätzlich herbeigerufen wurde, dann tritt die private Haftpflicht nicht ein. Im besten Fall fährt niemand im angetrunkenen Zustand. Häufig überschätzen die Menschen ihre Fähigkeiten unter Alkoholeinfluss.

Also: Kein Alkohol am Lenker!

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